Berufliche Fähigkeiten
Friseure und Friseurinnen
- gestalten und
- führen pflegende und dekorative kosmetische Behandlungen der Haut und der Fingernägel durch
- erkennen Veränderungen von Haar, Haut und Nägeln und
- beraten über Ausgleichsmaßnahmen
- beherrschen verschiedene Haarschneide- und Formtechniken, farbverändernde Haarbehandlungen sowie die fachgerechte Auswahl und Anwendung von Präparaten.
Kreativität und Interesse am wechselvollen Spiel der Mode tragen zu fundierter typgerechter Kundenberatung bei.
(aus dem Bildungsplan der Berufsschulen)
Weiterbildung und Karriere
Meister/in
Kosmetiker/in
selbständige/r Friseurunternehmer/in
Maskenbildner/in
Visagist/in
Fachlehrer/in oder Ausbilder/in
Voraussetzungen
Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.
Ein guter Hauptschulabschluss oder Mittlere Reife.
Ausbildungsdauer
Die reguläre Ausbildungsdauer im Ausbildungsberuf Friseur beträgt 3 Jahre.In besonderen Fällen kann zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag eine Lehrzeitverkürzung vereinbart werden. Die Auszubildenden sind in der Regel einen Tag pro Woche in der Schule zum Theorieunterricht.
Der Unterricht umfasst die Fächer:
Berufstheorie
Wirtschaftskunde
Deutsch
Gemeinschaftskunde
Alle vier Wochen kommen die Schüler außerdem einen ganzen Tag zum Werkstattunterricht
(BTW = Berufstheorie Werkstatt). Dieser setzt das im Theorieunterricht gelernte Wissen in praktische Übungen um.
Die eigentliche praktische Ausbildung findet im Betrieb (Friseursalon) statt. Dort werden die notwendigen handwerklichen und berufsspezifischen Fertigkeiten geübt.
Besonderheiten
Wir bilden im „Dualen System“ aus. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Auszubildenden im Beruf benötigen, werden ihnen dabei in der Schule und im Betrieb vermittelt.
Zusätzlich findet pro Lehrjahr eine Woche überbetrieblicher Unterricht in Rottweil statt.